Skip to main content

Digitale Kompetenzen im Arbeitsprozess stärken (DiKAp)

Projektskizze bis zum 30. September 2026 einreichen und Chance auf Förderung sichern!


Ein Mann sitz an einem Schreibtisch, vor ihm steht ein Laptop. In seinen Händen hält er zwei grafisch dargestellte Puzzlestücke, die in einander passen. Drum herum sind Grafiken von Personen, die mit einander vernetzt sind. metamorworks - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Mit dem Programm „Digitale Kompetenzen im Arbeitsprozess stärken (DiKAp)“ werden Entwicklungsprojekte gefördert, die neue Ansätze zur Stärkung digitaler Kompetenzen von geringqualifizierten Beschäftigten und Beschäftigten auf Einfacharbeitsplätzen entwickeln und praxisnah erproben. 

Zur projektübergreifenden wissenschaftlichen Begleitung wird ein Metavorhaben gefördert, das den innovativen Ertrag des Programms abbilden soll sowie den Wissenstransfer zwischen den Projekten und der interessierten Öffentlichkeit unterstützt.

Antragsteller
(Zuwendungsempfangende)

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, zum Beispiel:

  • Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen
  • Kammern
  • Wirtschafts-, Branchen- und Berufsverbände
  • Hochschulen
  • Forschungseinrichtungen
Laufzeit

Förderfähig sind Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 36 Monaten (Ausnahme Metavorhaben: 48 Monate).

 

Förderfähige Ausgaben
  • Einzelvorhaben: bis zu 400.000 Euro
  • Entwicklungsprojekte im Verbund: bis zu 800.000 Euro
  • Metavorhaben: bis zu 1.500.000 Euro (Förderung für einen Zeitraum von 48 Monaten)
Für welche Ausgaben können Zuwendungen beantragt werden?
  • Personalausgaben
  • projektbezogene Dienstreisen und Unterbringung im Inland
  • Ausgaben, die über den üblichen Geschäftsbedarf hinausgehen, ausschließlich für das Programm eingesetzt werden und für die Programmziele notwendig und angemessen sind
Start der Projekte
  • Beginn der Förderung der Entwicklungsprojekte: voraussichtlich 1. Juli 2027
  • Beginn des Metavorhabens: voraussichtlich 1. März 2027 
Antragsverfahren 

Zweistufiges Antragsverfahren bei Entwicklungsprojekten:

  1. Einreichung einer Projektskizze über das Portal easy-online bis zum 30. September 2026
  2. Nach einer fachlichen Prüfung und positiven Begutachtung der eingereichten Projektskizzen werden ausgewählte Antragstellende zu einem Beratungsgespräch eingeladen, bevor sie ihren förmlichen Förderantrag einreichen.

 

Einstufiges Antragsverfahren bei Metavorhaben:

Einreichung des förmlichen Förderantrages über das Portal easy-online bis zum 30. September 2026 (keine Skizze notwendig)


Kontakt

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit der fachlichen und administrativen Begleitung von DiKAp beauftragt.

Bei fachlichen Fragen:
Dr. Heidi Grattenthaler
0228 107-2827
 

Bei administrativen Fragen:
Katharina Köhler
0228 107-2916