Beschäftigte mit ausländischem Abschluss
Mitarbeitende mit ausländischem Abschluss unterstützen oder Beschäftigte aus anderen Staaten anwerben - sich mit der Anerkennung von Abschlüssen auszukennen, ist auch für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen wichtig. Verschaffen Sie sich Orientierung!

Vorteile und Ablauf
Welche Vorteile hat eine offizielle Anerkennung ausländischer Abschlüsse für Unternehmen?
Die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses ist zwingend erforderlich, wenn die Person in einem reglementierten Beruf arbeitet und wenn sie erst noch aus dem Ausland nach Deutschland einreist (und keine andere Aufenthaltsmöglichkeit besteht). Doch auch in vielen anderen Fällen kann sich eine formale Anerkennung lohnen. Im Verfahren wird der ausländische Abschluss mit einem deutschen Referenzberuf verglichen. Das Ergebnis wird im Anerkennungsbescheid dokumentiert. So bekommen Sie als Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberin einen genauen Überblick über die Qualifikationen der Fachkraft. Sie wissen, welche Aufgaben sie übernehmen kann und wo eventuell noch eine Weiterbildung notwendig ist. Dadurch können Sie Qualifizierungen effizient planen. Außerdem eröffnet eine Anerkennung Aufstiegsmöglichkeiten, zum Beispiel für einen Meistertitel. So können Sie Ihre Mitarbeitenden weiterentwickeln und die Expertise im Unternehmen sichern.
Wie laufen Anerkennungsverfahren ab?
Die Anerkennung von Abschlüssen ist ein komplexes Thema, für das verschiedene Stellen zuständig sind. Hier stellt der Anerkennungsfinder ein nützliches Tool dar. Mit wenigen Klicks finden Sie für den entsprechenden Beruf heraus, ob er reglementiert ist (also eine Anerkennung verpflichtend ist, um in dem Beruf arbeiten zu dürfen) und welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist. Auch Informationen zur Dauer und zu den Kosten des Verfahrens sowie benötigte Unterlagen werden direkt angegeben. Die betreffende Person muss oder kann bei der angegebenen Stelle einen Antrag stellen.
Zu welchen Ergebnissen kann ein Anerkennungsverfahren führen?
Sonderfall Studienabschluss
Handelt es sich um einen im Ausland erworbenen Studienabschluss in einem nicht reglementierten Beruf, gibt es kein offizielles Anerkennungsverfahren. Um dennoch Vergleichbarkeit und Transparenz herzustellen, kann eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragt werden. Der Anerkennungsfinder fasst alle wichtigen Informationen für den entsprechenden Beruf zusammen.
Weitere Informationen
Die „Initiative Berufsanerkennung“ ist eine Kooperation der Industrie- und Handelskammern mit den Handwerkskammern. Sie bieten Praxisbeispiele, eTutorials, Seminare und weitere Informationen speziell für Unternehmen rund um die Themen Berufsanerkennung und Fachkräfteeinwanderung an.