Bildungsurlaub
Bis zu fünf Tage Urlaub für Ihre berufliche oder politische Weiterbildung
Gorodenkoff - stock.adobe.com
Welche Art von Weiterbildung wollen Sie besuchen?
Berufliche Weiterbildung
Politische Weiterbildung
Weder berufliche, noch politische Weiterbildung
Ich weiß es noch nicht
Sind Sie länger als 6 Monate bei Ihrem aktuellen Arbeitgeber beschäftigt?
ja
nein
Arbeiten dort mehr als 10 Beschäftigte?
ja
nein
Findet die Weiterbildung bei einem Anbieter statt, der für Bildungsurlaub-Seminare zugelassen ist?
ja
nein
Wo findet die Weiterbildung statt?
In NRW
max. 500 km von der NRW-Grenze entfernt
Weiter als 500 km von der NRW-Grenze entfernt
Weiter als 500 km von der NRW-Grenze entfernt
Was trifft auf Sie zu?
Ich bin Arbeitnehmerin / Arbeitnehmer
Ich bin verbeamtet
Wahrscheinlich haben Sie Anspruch auf Bildungsurlaub. Bitte beachten Sie dazu die untenstehenden Hinweise auf dieser Seite.
Es tut uns leid. Sie haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bitte beachten Sie dazu die untenstehenden Hinweise auf dieser Seite.
Förderung und Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Wer in Nordrhein-Westfalen arbeitet und sich beruflich oder politisch weiterbilden möchte, kann dafür Bildungsurlaub beantragen. Damit können Sie bis zu fünf Arbeitstage im Jahr (bei Vollzeitbeschäftigung) freigestellt werden, um an einer anerkannten Weiterbildung teilzunehmen – bei vollem Lohn.
Bildungsurlaub gilt für berufliche und politische Weiterbildungen, die bei anerkannten Weiterbildungsanbietern stattfinden. In NRW werden keine einzelnen Kurse anerkannt, sondern die Anbieter selbst. Die Seminare müssen jedoch bestimmte inhaltliche und zeitliche Kriterien erfüllen.
Tipp: Auf der Website des Minsteriums für Kultur und Wissenschaft NRW finden Sie eine aktuelle Liste der anerkannten Bildungseinrichtungen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Kurs geeignet ist, fragen Sie am besten direkt beim Anbieter nach.
Die Weiterbildung sollte (bei Vollzeitbeschäftigtung) mindestens fünf Tage dauern. In Ausnahmefällen sind drei Tage ausreichend. Sie können den Bildungsurlaub auch tageweise nehmen, wenn das Seminar thematisch zusammenhängt.
Die Veranstaltung darf höchstens 500 Kilometer von der NRW-Landesgrenze entfernt stattfinden. Eine Ausnahme gilt für Seminare an Gedenkorten, die sich mit dem Nationalsozialismus befassen.
Wer kann Bildungsurlaub in NRW nutzen?
Sie können Bildungsurlaub beantragen, wenn Sie:
- mindestens sechs Monate im gleichen Betrieb beschäftigt sind,
- und Ihr Arbeitgeber mindestens zehn Mitarbeitende hat.
Auch Auszubildende haben Anspruch auf Bildungsurlaub, allerdings nur für politische Bildung.
Wie beantrage ich Bildungsurlaub?
Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig, am besten sechs Wochen vor Kursbeginn.
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich über:
- Art und Thema der Weiterbildung,
- Zeit und Ort der Veranstaltung,
- und fügen Sie Nachweise über die Anerkennung sowie das Programm des Seminars bei.
So stellen Sie sicher, dass Ihr Antrag rechtzeitig geprüft und genehmigt werden kann.
Hinweise
Alle Informationen zum Bildungsurlaub in NRW finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW.
Weitere Informationen
Informationsseiten des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW
Portal Bildungsurlaub.de
Bundesweites Portal mit zugelassenen Kursen
Gütesiegel für eine Anerkennung als Anbieter nach Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
“Der Weg zum Bildungsurlaub”
Reader zum Bildungsurlaub in NRW vom DGB Bildungswerk NRW