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Weiterbildungsstipendium

Lohnt sich eine Weiterbildung direkt nach der Ausbildung? Klar - Weiterbildungen bringen Ihre Karriere voran! Das Weiterbildungsstipendium hilft Ihnen, diese zu finanzieren.


Das Bild zeigt eine Lerngruppe. Es ist ein Beispiel für das Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger und -einsteigerinnen. Foto: Jörg Heupel

Förderung und Voraussetzungen

Wer kann ein Weiterbildungsstipendium erhalten?

Sie müssen sich bewerben, wenn Sie ein Weiterbildungsstipendium bekommen möchten. Dafür sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • besonders erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
  • Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden oder arbeitsuchend gemeldet
  • die Altersgrenze liegt bei 24 Jahren (in Ausnahmefällen bei 27 Jahren)

Welche Weiterbildungen kann ich mit dem Weiterbildungsstipendium besuchen?

  • anspruchsvolle (in der Regel berufsbegleitende) Weiterbildungen 
  • berufsbegleitende Studiengänge

Diese müssen auf der Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen. Weiterbildungen können zum Beispiel folgende Inhalte haben:

  • berufliche Fachkompetenzen (z. B. im Handwerk ein Schweißlehrgang oder in der Pflege Lehrgänge zum Wundmanagement, zur Palliative Care und andere Weiterbildungen)
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/Meisterin, Techniker/Technikerin, Fachwirt/Fachwirtin etc.
  • fachübergreifende und soziale Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, Softwarekurse etc.

Neugierig geworden?

Hier finden Sie weiterführende Informationen.

Was bekomme ich mit dem Weiterbildungsstipendium?

Weiterbildungen
  • bis zu 9.135 € 
  • einssetzbar für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen 
  • neben den reinen Kosten der Weiterbildung auch einssetzbar für Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmittel und Prüfungskosten
IT-Bonus
  • 250 Euro für die Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr
Eigenanteil
  • 10 Prozent - diesen Anteil müssen Sie je Weiterbildung selbst bezahlen
Zeitraum
  • Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre.

Kontakt

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
0228 / 6 29 31-0
www.sbb-stipendien.de