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Coach2Change

Coaching für Beschäftigte: So gelingt die Transformation im Unternehmen!


Zwei Erwachsene sitzen sich in einem Büro an einem Tisch gegenüber und tauschen sich aus. Nur die Arme und Oberkörper sind sichtbar. Wasan - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Was ist Coach2Change?

Coach2Change ist ein Förderprogramm. Es bezuschusst Coachings für Beschäftigte in Unternehmen des Rheinisches Reviers und des nördlichen Ruhrgebiets, die sich in einer grundlegenden Transformation befinden. 

Wer kann Coach2Change in Anspruch nehmen?

  • Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
  • Unternehmen mit Arbeitsstätte in der JTF-Gebietskulisse (Just Transition Fund)
    • Rheinisches Revier:Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg
    • Nördliches Ruhrgebiet: kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen

Hier gelangen Sie zur Kurzversion des Videos. 

Wie hoch ist die Förderung?

Zuschuss
  • 80 Prozent je Coaching-Tag 
  • bezogen auf max 1.260 Euro je Coaching-Tag
Personalfreistellung 
  • maximal drei Beschäftigte für die Zeit des Coachings
  • es werden 80 Prozent von pauschal 210 Euro pro Coaching-Tag und Beschäftigtem gefördert

Welche Inhalte darf das Coaching umfassen?

Gefördert werden individuelle, arbeitsplatzbezogene Coachings. Diese sollen Beschäftigte im Umgang mit Veränderungen stärken. Sie sollen in die Lage versetzt werden, Arbeitsstrukturen zu verändern und Verhaltensweisen neu auszurichten, damit die Transformation im Betrieb gelingt

Change ManagementDie Beschäftigten werden befähigt, gewachsene Bedingungen und Strukturen am Arbeitsplatz und im Unternehmen neu zu organisieren.
Unterstützung von TransformationsprozessenDie Beschäftigten werden befähigt, Arbeitsbedingungen, Prozesse, Abläufen oder Systemen am individuellen Arbeitsplatz und im Unternehmen klimaverträglich und nachhaltig umzugestalten.

Wie beantrage ich die Förderung eines Coachings über Coach2Change?

1. Antrag

Stellen Sie einen Antrag für Coach2Change bei der Bezirksregierung, die für Sie zuständig ist. Alle notwendigen Unterlagen finden Sie hier. 

2. Erhalt der Förderzusage

Sie erhalten eine Förderzusage von der Bezirksregierung. Beginnen Sie erst danach mit dem Coaching.

3. Coaching

Sie vereinbaren Termine mit Ihrem Coach/Ihrer Coachin. Die Teilnahme am Coaching wird durch die Teilnehmenden und den Coach/die Coachin auf einem Nachweis bestätigt. 

4. Abrechnung

Sie rechnen die Coaching-Tage gegenüber der Bezirksregierung ab. Informationen dazu finden Sie hier.