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Aufstiegs-BAföG

Mit dem Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung als Meister/Meisterin, Fachwirt/Fachwirtin oder Techniker/Technikern. Sichern Sie sich Zuschüsse und Darlehen für Ihre Karriere.


Ein Techniker steht an einem Bedienfeld für eine technische Anlage und lächelt in die Kamera. Supachai - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Was ist das Aufstiegs-BAföG?

Das Aufstiegs-BAföG ist eine Förderung für spezielle Weiterbildungen. Hierzu zählen zum Beispiel Weiterbildungen zum 

  • Meister/Meisterin
  • Fachwirt/Fachwirtin 
  • Techniker/Technikerin
  • Betriebswirt/Betriebswirtin oder 
  • Erzieher/Erzieherin. 

Diese Weiterbildungen werden auch Aufstiegsqualifizierung genannt.

Was ist das Besondere an einer Aufstiegsqualifizierung?

Eine Weiterbildung vertieft oder erweitert Ihr bestehendes Fachwissen zum Beispiel durch Seminare oder Workshops. Im Unterschied dazu ist eine Aufstiegsqualifizierung deutlich umfangreicher und endet mit einem höherwertigen Abschluss. 

Bekomme ich Aufstiegs-BAföG?

Ja, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Vorwissen, um an der Aufstiegsqualifizierung teilnehmen zu können, zum Beispiel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufspraxis.
  • Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsqualifizierung.
  • Sie wohnen in Deutschland.

Übrigens: Es gibt keine Altersgrenze. Auch Personen mit einem Bachelor-Abschluss können gefördert werden. Personen mit Master-Abschluss können kein Aufstiegs-BAföG erhalten.

Was bekomme ich mit dem Aufstiegs-BAföG?

Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • Bis zu 15.000 Euro, davon
    • 50 % als Zuschuss und
    • 50 % als Kredit (bei Bedarf) 

Dieser Teil der Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen.

Bonus bei bestandener Prüfung50 % des Kredits für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden Ihnen erlassen. 
Lebensunterhalt

Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?

Aufstiegs-BAföG können Sie online beantragen.


Kontakt

Allgemeine Info-Hotline:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 16:30 Uhr
0800 622 36 34 (kostenfrei)

Beratung zur Antragstellung:

Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
0221 147 4980