Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihre berufliche Weiterbildung als Meister/Meisterin, Fachwirt/Fachwirtin oder Techniker/Technikern. Sichern Sie sich Zuschüsse und Darlehen für Ihre Karriere.
Supachai - stock.adobe.com
Förderung und Voraussetzungen
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Aufstiegs-BAföG ist eine Förderung für spezielle Weiterbildungen. Hierzu zählen zum Beispiel Weiterbildungen zum
- Meister/Meisterin
- Fachwirt/Fachwirtin
- Techniker/Technikerin
- Betriebswirt/Betriebswirtin oder
- Erzieher/Erzieherin.
Diese Weiterbildungen werden auch Aufstiegsqualifizierung genannt.
Was ist das Besondere an einer Aufstiegsqualifizierung?
Eine Weiterbildung vertieft oder erweitert Ihr bestehendes Fachwissen zum Beispiel durch Seminare oder Workshops. Im Unterschied dazu ist eine Aufstiegsqualifizierung deutlich umfangreicher und endet mit einem höherwertigen Abschluss.
Bekomme ich Aufstiegs-BAföG?
Ja, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben Vorwissen, um an der Aufstiegsqualifizierung teilnehmen zu können, zum Beispiel durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufspraxis.
- Sie erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen für die Aufstiegsqualifizierung.
- Sie wohnen in Deutschland.
Übrigens: Es gibt keine Altersgrenze. Auch Personen mit einem Bachelor-Abschluss können gefördert werden. Personen mit Master-Abschluss können kein Aufstiegs-BAföG erhalten.
Was bekomme ich mit dem Aufstiegs-BAföG?
| Lehrgangs- und Prüfungsgebühren |
Dieser Teil der Förderung ist unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. |
|---|---|
| Bonus bei bestandener Prüfung | 50 % des Kredits für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden Ihnen erlassen. |
| Lebensunterhalt |
|
Wie beantrage ich Aufstiegs-BAföG?
Aufstiegs-BAföG können Sie online beantragen.