Aufstiegsstipendium
Berufsausbildung, Praxiserfahrung und nun ein Studium? Das Aufstiegsstipendium unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben!

Förderung und Voraussetzungen
Was wird gefördert?
Das Aufstiegsstipendium fördert ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend.
Wer wird gefördert?
Um sich auf ein Aufstiegsstipendium bewerben zu können, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung
- mindestens zweijährige Berufserfahrung
- besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf
Es gibt keine Einkommens- und Altersbegrenzung!
Wie wird gefördert?
- Studierende im Vollzeitstudium: monatlich 992 Euro plus 80 Euro Büchergeld, für eigene Kinder unter 14 Jahren wird eine Betreuungspauschale gewährt (160 Euro je Kind)
- Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang: 3.045 Euro jährlich
Hinweis
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).
