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Aufstiegsstipendium

Berufsausbildung, Praxiserfahrung und nun ein Studium? Das Aufstiegsstipendium unterstützt Sie bei Ihrem Vorhaben!


Das Bild zeigt Studierende im Hörsaal. Es ist ein Beispiel für das Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene. Foto: Jörg Heupel

Förderung und Voraussetzungen

Was wird gefördert?

Das Aufstiegsstipendium fördert ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend.

Wer wird gefördert?

Um sich auf ein Aufstiegsstipendium bewerben zu können, sollten Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung 
  • mindestens zweijährige Berufserfahrung
  • besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf

Es gibt keine Einkommens- und Altersbegrenzung!

Wie wird gefördert?

  • Studierende im Vollzeitstudium: monatlich 992 Euro plus 80 Euro Büchergeld, für eigene Kinder unter 14 Jahren wird eine Betreuungspauschale gewährt (160 Euro je Kind)
  • Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang: 3.045 Euro jährlich

Hinweis

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

Bewerbung

Informationen zum Bewerbungsprozess finden Sie hier.


Kontakt

Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
0228 / 6 29 31-0
www.sbb-stipendien.de