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Förderung von Weiterbildung für Soloselbständige mit KOMPASS

Finanzieren Sie Ihre Weiterbildung mit einem Zuschuss von bis zu 4.500 €!


Grafik eines Kompasses, der auf einen Schriftzug zeigt. Der Schriftzug lautet: Dein Ziel. XtravaganT - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Was ist das Programm KOMPASS?

KOMPASS steht für Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige. Das Programm unterstützt Solo-Selbstständige dabei, sich durch Weiterbildung auf die Zukunft vorzubereiten und krisensicher aufzustellen.

Kann ich eine Förderung über KOMPASS erhalten, um meine Weiterbildung zu finanzieren?

Ja, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • solo-selbstständig im Haupterwerb
  • maximal ein Angestellter/eine Angestellte in Vollzeit (Vollzeitäquivalent)
  • Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland 
  • seit mindestens zwei Jahren überwiegend selbstständig tätig 

     

Interesse?

Wenden Sie sich an eine KOMPASS-Beratungsstelle in der Nähe und stoßen die Förderung an! 

Welche Weiterbildungen werden über KOMPASS gefördert?

Gefördert werden Weiterbildungen mit folgenden Inhalten:

  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • digitale Fähigkeiten 
  • methodisches Wissen
  • berufsspezifische Fachkompetenzen
     
  • Umfang: mind. 20 Stunden
  • Zeitraum: maximal sechs Monate

Wichtig ist, dass die Weiterbildung den persönlichen beruflichen Bedürfnissen entspricht.

Wie hoch ist die Förderung meiner Weiterbildung über KOMPASS?

  • bis zu 90 Prozent der Weiterbildungskosten
  • maximal 4.500 Euro

Die Förderung kann alle 12 Monate in Anspruch genommen werden!

Wie beantrage ich die Förderung meiner Weiterbildung über KOMPASS?

1. Beratung & Qualifizierungsscheck

Lassen Sie sich bei einer KOMPASS-Anlaufstellen kostenlos zu passenden Qualifizierungen beraten - persönlich, telefonisch oder online. Die Anlaufstelle prüft die Fördervoraussetzungen und stellt einen Qualifizierungsscheck aus. Dies muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung erfolgen!

2. Teilnahme an der Weiterbildung

Sie nehmen erfolgreich an der Weiterbildung teil. Hierfür haben Sie sechs Monaten Zeit, nachdem Sie den Qualifizierungsscheck erhalten haben.

3. Beantragung der Förderung

Nachdem Sie die Weiterbildung beendet haben, stellen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn-See (DRV KBS). Diese prüft den Antrag und zahlt Ihnen die Förderung aus. Wie genau das funktioniert, zeigt Ihnen dieses Erklärvideo.


Kontakt

Bei administrativen Fragen und Fragen zu Förderbedingungen:

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS)
Servicezeiten: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr

0355 355 486 917