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Fit für die Zukunft

Beratung für Unternehmen und ihre Beschäftigten in Veränderungsprozessen


Fünf Hände, die jeweils ein Puzzlestück halten. Auf jedem Puzzlestück ist ein Element nachhaltiger Wirtschaft abgebildet, zum Beispiel Windkrafträder und das Recycling-Symbol.  Naiyana - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Was ist Fit für die Zukunft?

Mit Hilfe von „Fit für die Zukunft" werden Unternehmen und ihre Beschäftigten befähigt, sich zukunftsfähig aufzustellen und eigenständig auf Veränderungsprozesse zu reagieren. Dafür werden sie bei der Inanspruchnahme einer Unternehmensberatung finanziell unterstützt. Wichtig ist dabei, dass die Mitarbeitenden am Prozess partizipieren können. Mit der Fit für die Zukunft Förderung muss mindestens eines der folgenden Themenfelder behandelt werden:

  •  Green Economy
  • Arbeitsorganisation
  • Digitalisierung 
  • Personalentwicklung  

Bis zu 80 Prozent der Beratungsleistungen werden gefördert (von max. 1.077 Euro je Beratungstag). Förderfähig sind bis zu 15 Beratungstage (innerhalb von 36 Monaten). 

 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Es handelt sich um ein Unternehmen als natürliche und juristische Personen sowie als Personengesellschaft. 
  • Die Arbeitsstätte liegt in der sogenannten JTF-Gebietskulisse. Diese umfasst:  
    • Rheinisches Revier: Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Heinsberg
    • Nördliches Ruhrgebiet: kreisfreie Stadt Bottrop, kreisangehörige Städte Dorsten, Gladbeck, Marl im Kreis Recklinghausen
  • Das Unternehmen hat mindestens 1 vollzeitbeschäftigten, sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten bzw. vollzeitbeschäftigte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigte.
  • Es muss ein Handlungs- und ein Kompetenzentwicklungsplan erarbeitet werden.

Wie läuft die Beantragung ab?

Wenn Sie Interesse am Programm haben, wenden Sie sich zuerst an eine Erstberatungsstelle. Dort werden alle noch offenen Fragen beantwortet. Wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen ein Beratungsscheck ausgestellt und Sie können die Unternehmensberatung beginnen. Nach der Beratung beantragen Sie die anteilige Kostenerstattung bei der zuständigen Bezirksregierung. 

Hier kommen Sie zur Kurzversion des Videos. 


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der G.I.B. und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Kontakt

Wenn Sie weitere Fragen zu dem Programm haben oder wenn Sie die Förderung beantragen möchten, wenden Sie sich an eine Erstberatungsstelle in Ihrer Nähe. Diese finden Sie hier.