Erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie den Bildungsscheck 2.0 für Ihre berufliche Weiterbildung beantragen können!
Wohnen Sie in Nordrhein-Westfalen?
Ja
Nein
Hat Ihre Weiterbildung bereits begonnen?
Ja
Nein
Beträgt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. max. 100.000 Euro (gemeinsame Veranlagung)?
Ja
Nein
Liegt Ihnen dazu ein Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vor, der nicht älter als zwei Jahre ist?
Ja
Nein
Handelt es sich bei Ihrer geplanten Weiterbildung um eine berufliche Weiterbildung?
Ja
Ja
Nein
Haben Sie in diesem Kalenderjahr schon einen Bildungsscheck 2.0 beantragt?
Ja
Nein
Bekommen Sie für Ihre geplante Weiterbildung eine andere öffentliche finanzielle Unterstützung?
Ja
Nein
Sie erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen, um einen Bildungsscheck 2.0 zu beantragen!
Es tut uns leid. Leider erfüllen Sie derzeit nicht alle Voraussetzungen, um einen Bildungsscheck 2.0 beantragen zu können. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf dieser Seite.
Förderung und Voraussetzungen
Was ist der Bildungsscheck 2.0?
Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderinstrument. Sie können ihn beantragen, um einen Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung zu erhalten.
Was bekomme ich mit dem Bildungsscheck 2.0?
- Der Bildungsscheck 2.0 fördert 50 % Ihrer Kursgebühren (maximal 500 Euro).
- Sie können den Bildungsscheck 2.0 einmal pro Kalenderjahr beantragen.
Wer kann den Bildungsscheck 2.0 bekommen?
Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
- Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf.
- Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
- Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.
Als Nachweis Ihres Einkommens benötigen Sie Ihren maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
Wichtig: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus!
Wie läuft die Beantragung ab?
Die Beantragung erfolgt online, bevor Ihre Weiterbildung beginnt. So geht’s:
- Registrieren:
Gehen Sie zum ESF-Onlineportal.
- Antrag anlegen:
Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.
- Teilnehmen:
Besuchen Sie Ihre Weiterbildung. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, das Teilnahmeformular für den Bildungsscheck auszufüllen und Ihnen eine Rechnung auszustellen.
- Unterlagen hochladen:
Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal folgende Unterlagen hoch:- ausgefülltes Teilnahmeformular
- Rechnung der Weiterbildung
- Ihren Einkommensnachweis (= maximal zwei Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt)
- Förderbetrag erhalten:
Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Eine Förderung Ihrer Weiterbildung mit dem Bildungsscheck bedeutet in der Praxis, dass Sie in der Regel die Weiterbildung zunächst vollständig bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie die Förderung ausgezahlt.
Wichtig: Nicht alle Weiterbildungen sind im Sinne der Förderung!
Nicht im Sinne der Förderung sind zum Beispiel
- Coachings
- der Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Vorträgen etc.
- der Erwerb von Führerscheinen für PKW sowie Motorrad
- …
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Bitte beachten Sie unbedingt das Informationsblatt zur Bildungsscheck-Förderung, bevor Sie Ihren Antrag stellen!
