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Bildungsscheck 2.0

Bis zu 500 Euro für Ihre berufliche Weiterbildung!


Erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie den Bildungsscheck 2.0 für Ihre berufliche Weiterbildung beantragen können!

Wohnen Sie in Nordrhein-Westfalen?

Ja

Nein

Hat Ihre Weiterbildung bereits begonnen?

Ja

Nein

Beträgt Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen max. 50.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw. max. 100.000 Euro (gemeinsame Veranlagung)?

Ja

Nein

Das zu versteuerndes Jahreseinkommen übersteigt 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro).

Liegt Ihnen dazu ein Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt vor, der nicht älter als zwei Jahre ist?

Ja

Ich kann durch einen Steuerbescheid belegen, dass die Einkommensgrenzen eingehalten werden. Der Steuerbescheid ist nicht älter als zwei Jahre.

Nein

Ein Einkommenssteuerbescheid liegt nicht vor.

Handelt es sich bei Ihrer geplanten Weiterbildung um eine berufliche Weiterbildung?

Ja

Die geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu meinem aktuellen Beruf.

Ja

Die geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu einem Beruf, den ich zukünftig ausüben will.

Nein

Bei der geplanten Weiterbildung handelt sich nicht um eine berufliche Weiterbildung.

Haben Sie in diesem Kalenderjahr schon einen Bildungsscheck 2.0 beantragt?

Ja

Nein

Bekommen Sie für Ihre geplante Weiterbildung eine andere öffentliche finanzielle Unterstützung?

Ja

Nein

Meine Weiterbildung wird nicht anderweitig finanziell unterstützt oder gefördert.

Sie erfüllen grundsätzlich die Voraussetzungen, um einen Bildungsscheck 2.0 zu beantragen!

Hier können Sie den Bildungsscheck 2.0 online beantragen.

Bitte beachten Sie hierfür auch die Informationen auf dieser Seite.

Es tut uns leid. Leider erfüllen Sie derzeit nicht alle Voraussetzungen, um einen Bildungsscheck 2.0 beantragen zu können. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen auf dieser Seite.

Förderung und Voraussetzungen

Was ist der Bildungsscheck 2.0?

Der Bildungsscheck 2.0 ist ein Förderinstrument. Sie können ihn beantragen, um einen Zuschuss zu Ihrer beruflichen Weiterbildung zu erhalten.

Was bekomme ich mit dem Bildungsscheck 2.0?

  • Der Bildungsscheck 2.0 fördert 50 % Ihrer Kursgebühren (maximal 500 Euro).
  • Sie können den Bildungsscheck 2.0 einmal pro Kalenderjahr beantragen.

Wer kann den Bildungsscheck 2.0 bekommen?

Grundsätzlich können Sie den Bildungsscheck 2.0 beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen.
  • Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen (nicht Bruttoeinkommen!) beträgt maximal 50.000 Euro (bzw. maximal 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Ihre geplante Weiterbildung hat einen Bezug zu Ihrem aktuellen oder zukünftigen Beruf.
  • Die Weiterbildung hat noch nicht begonnen.
  • Sie erhalten für Ihre geplante Weiterbildung keine andere öffentliche finanzielle Unterstützung.

Als Nachweis Ihres Einkommens benötigen Sie Ihren maximal zwei Jahre alten Einkommensteuerbescheid vom Finanzamt.
Wichtig: Die elektronische Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers reicht als Nachweis nicht aus!

Wie läuft die Beantragung ab?

Die Beantragung erfolgt online, bevor Ihre Weiterbildung beginnt. So geht’s:

  1. Registrieren:
    Gehen Sie zum ESF-Onlineportal.
     
  2. Antrag anlegen:
    Melden Sie im Portal Ihre Weiterbildung an – spätestens am Tag vor Kursbeginn. Geben Sie Ihre persönlichen Daten und das Kursdatum an.
     
  3. Teilnehmen:
    Besuchen Sie Ihre Weiterbildung. Bitten Sie den Weiterbildungsanbieter, das Teilnahmeformular für den Bildungsscheck auszufüllen und Ihnen eine Rechnung auszustellen.
     
  4. Unterlagen hochladen:
    Nach Abschluss der Weiterbildung laden Sie im Portal folgende Unterlagen hoch:
    • ausgefülltes Teilnahmeformular
    • Rechnung der Weiterbildung
    • Ihren Einkommensnachweis (= maximal zwei Jahre alter Steuerbescheid vom Finanzamt)
       
  5. Förderbetrag erhalten:
    Die Bezirksregierung prüft Ihren Antrag. Wenn alles korrekt ist, wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.

Eine Förderung Ihrer Weiterbildung mit dem Bildungsscheck bedeutet in der Praxis, dass Sie in der Regel die Weiterbildung zunächst vollständig bezahlen. Im Nachgang erhalten Sie die Förderung ausgezahlt. 

Wichtig: Nicht alle Weiterbildungen sind im Sinne der Förderung!

Nicht im Sinne der Förderung sind zum Beispiel 

  • Coachings 
  • der Besuch von Kongressen, Messen, Fachtagungen, Vorträgen etc.
  • der Erwerb von Führerscheinen für PKW sowie Motorrad

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Bitte beachten Sie unbedingt das Informationsblatt zur Bildungsscheck-Förderung, bevor Sie Ihren Antrag stellen!


Kontakt

Bei Fragen zum Antrag und zu den Förderbedingungen:

G.I.B. – Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH
Servicezeiten: Mo-Do 8-16 Uhr, Fr 8-14 Uhr

02041 767555