Skip to main content

Produktiver und beschäftigungsorientierter Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit (PROKIWA)

Vorhabenanträge bis zum 14. Oktober (16 Uhr) einreichen und Chance auf Förderung sichern!


Ein Mann sitz an einem Schreibtisch, vor ihm steht ein Laptop. In seinen Händen hält er zwei grafisch dargestellte Puzzlestücke, die in einander passen. Drum herum sind Grafiken von Personen, die mit einander vernetzt sind. metamorworks - stock.adobe.com

Förderung und Voraussetzungen

Mit der Förderrichtlinie „Produktiver und beschäftigungsorientierter Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit" sollen Unternehmen (insb. KMU) und ihre Beschäftigten bei der Einführung und Nutzung konkreter KI-Anwendungen unterstützt werden.

Die Förderung wird aus Mitteln des BMAS aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert.

Fördergegenstand
  • Handlungsfeld 1: Kompetenz- und Praxisräume KI und Arbeit im Betrieb
    Aufbau und Nutzung einer Infrastruktur zur Unterstützung von Unternehmen und ihren Beschäftigten bei konkret geplanten KI-Vorhaben
  • Handlungsfeld 2: KI, Produktivität und gute Arbeit im Betrieb
Antragsteller (Zuwendungs-empfangende)

 

Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung oder Forschungsinfrastruktur
 

Laufzeit
  • Handlungsfeld 1: bis zu 48 Monate
  • Handlungsfeld 2: bis zu 36 Monate
Förderfähige 
Ausgaben
  • Anteilfinanzierung
  • 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bzw. -kosten sind vom Antragstellenden als Eigenbeteiligung aufzubringen
  • Der Gesamtförderrahmen beträgt bis zu 41 Mio. Euro.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Für welche Ausgaben können Zuwendungen beantragt werden?
  • Personalausgaben
  • direkte, einzig dem Vorhaben zurechenbare Sachausgaben
  • Pauschale

Detaillierte Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Antragsverfahren 
  • Interessierte Forschungseinrichtungen können ihre Vorhabenanträge bis zum 14. Oktober 2026 (16 Uhr) über das Förderportal des BMAS einreichen.
  • Das BMAS steuert die Durchführung der Richtlinie und übernimmt die fachlich-inhaltliche Begleitung. Für die administrative Durchführung des Verfahrens (Antrags- und Bewilligungsverfahren, Erlass der Bescheide, Auszahlung der Bundesmittel, Prüfung der Zwischen- und Verwendungsnachweise) hat das BMAS die DRV Knappschaft-Bahn-See, Fachstelle für Fördermittel des Bundes, als Bewilligungsbehörde beauftragt.
Weitere InformationenIm Förderportal BMAS finden Sie nach dem Login im Bereich „Dokumente“ eine Informationspräsentation sowie häufog gestellte Fragen und Antworten (FAQ).
Sofern Sie noch keinen Zugriff auf das Förderportal haben, können Sie die Unterlagen alterntativ per Mail über die Fachstelle anfordern: Denkfabrik@kbs.de