Bildungsscheck 2.0: Wichtige Hinweise zur Antragstellung
21.07.2026 | Bürgerinnen und Bürger
Die Antragstellung für die Erstattung des Bildungsscheck 2.0 wird ab dem 01. September 2026 wieder möglich sein. Grund für die Unterbrechung der Antragstellung ist eine ESF-Richtlinienanpassung.
Eine Anmeldung der Fortbildung im ESF-Portal als Voraussetzung der Förderung ist weiterhin möglich.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung ab dem 01. September 2026 die folgenden Weiterbildungsinhalte und Formate voraussichtlich nicht förderfähig sind:
- Gesundheitsprävention & persönliche Kompetenzen des Antragstellers/der Antragstellerin
- private Weiterbildung (Inhalte, die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden können)
- nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen
- Prüfung und Prüfungsvorbereitung
- Anwendungen von Scientology
- Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist
- Einzelcoachings & Veranstaltungen