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Bildungsscheck 2.0: Wichtige Hinweise zur Antragstellung

21.07.2026  |  Bürgerinnen und Bürger

Die Antragstellung für die Erstattung des Bildungsscheck 2.0 wird ab dem 01. September 2026 wieder möglich sein. Grund für die Unterbrechung der Antragstellung ist eine ESF-Richtlinienanpassung. 

Eine Anmeldung der Fortbildung im ESF-Portal als Voraussetzung der Förderung ist weiterhin möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung ab dem 01. September 2026 die folgenden Weiterbildungsinhalte und Formate voraussichtlich nicht förderfähig sind:

  • Gesundheitsprävention & persönliche Kompetenzen des Antragstellers/der Antragstellerin
  • private Weiterbildung (Inhalte, die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden können)
  • nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen
  • Prüfung und Prüfungsvorbereitung
  • Anwendungen von Scientology
  • Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist
  • Einzelcoachings & Veranstaltungen

Grundsätzliche Informationen zur Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung im Rahmen des Bildungsscheck 2.0 finden Sie hier.